Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die Leistungen der Firma Sabine Jordan Certiservice – nachfolgend als SJC abgekürzt – erfolgen nur zu den nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und werden durch die Auftragserteilung an SJC anerkannt. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Geschäftsbedingungen gelten, selbst wenn auf sie nicht nochmals Bezug genommen wird, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit SJC. Mündliche Zusagen bedürfen der  schriftlichen Bestätigung.

2. Leistungsumfang

Die von SJC zu erbringende Serviceleistung umfasst die Bearbeitung und Organisation von Dokumenten und Urkunden, deren Einreichung und Abholung bei ausländischen Vertretungen sowie deutschen Behörden und die Rücksendung an den Auftraggeber.
Der Versand erfolgt grundsätzlich in registrierter Form (Einschreiben, Nachnahme oder Kurier). Falls der Auftraggeber keine andere Versandform bestimmt, wird der für die Sicherheit am besten erscheinende Kurierdienst von SJC beauftragt. Der Auftraggeber kann, davon abweichend, schriftlich eine andere Versandart verlangen. SJC ist berechtigt, im Einzelfall die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Darüber hinausgehende Sonderleistungen sind im Einzelfall in schriftlicher Form gesondert zu vereinbaren. Ein Vertrag mit SJC kommt nur dann zustande, wenn der Auftrag ausdrücklich angenommen wurde. SJC behält sich vor, Aufträge jederzeit auch ohne Begründung abzulehnen.

3. Vergütung und Zahlungen

Für die von SJC ausgeführten Aufträge steht ihr gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Vergütung zu. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach den zwischen den beiden Parteien vereinbarten Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Die Vergütung, sowie alle verauslagten Gebühren und Versandkosten, sind – soweit nicht anders vereinbart- spätestens mit der Auftragserteilung an SJC zu zahlen. Eine  Zahlung des Auftraggebers gilt erst dann als erfolgt, wenn SJC über den Betrag verfügen kann. Zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung gegen Ansprüche von SJC ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus demselben Auftrag beruht. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers ist SJC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren und nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Haftung

Grundsätzlich sind alle Dokumente und Urkunden in registrierter Form per Einschreiben oder mit Kurier an SJC zu senden. Bei Verlust der Dokumente und Urkunden in einem Konsulat während der Bearbeitung haftet SJC nicht. Da die Entscheidung über die Legalisierung und Bearbeitung von Dokumenten und Urkunden ausschließlich bei den zuständigen Missionen und Konsulaten liegt, kann für die Ablehnung eines von SJC vermittelten Auftrages keine Haftung übernommen werden. Gleichfalls wird keine Haftung für erteilte Auskünfte übernommen. Für Fehler der Konsulate haftet SJC nicht. Laufzeitangaben (Bearbeitungszeit im Konsulat)  sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr.

5. Stornierung

Die Stornierung eines der SJC erteilten Auftrages ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber SJC möglich. In diesem Fall werden dem Kunden die bis zu dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung entstandenen Kosten und anteiligen Entgelte sowie der Rückversand in Rechnung gestellt.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Frankfurt a.M, Deutschland.

7. Erfüllungsort

Schwalbach a. Ts.

8. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.