Beglaubigung

Bei der Beglaubigung handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit der Unterschrift oder der Abschrift. Das kann zum einen als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar erfolgen oder als amtliche Beglaubigung durch eine ermächtigte Behörde. Bei der Beglaubigung wird lediglich die Unterschrift beglaubigt bzw. die Übereinstimmung einer Zweitschrift mit dem Original. Der Inhalt des Dokuments wird dabei nicht beglaubigt.
Eine Beurkundung bezieht sich sowohl auf den Inhalt als auch auf die Unterschrift des Dokuments. ( Quelle: Wikipedia)

Auftragsvergabe

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