Apostille
Bei der Apostille handelt es sich um eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen den Mitgliedern des multilateralen Haager Übereinkommens Nr. 12 (Artikel 3) angewendet. Dies beinhaltet die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.
Auftragsvergabe
Übersenden Sie uns Ihre zu beglaubigenden Dokumente zusammen mit dem Auftragsformular per Einschreiben oder Kurierdienst.
Wir veranlassen die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille durch die entsprechende Behörde.
Sie erhalten Ihre beglaubigten Dokumente in der von Ihnen gewünschten Versandart zurück.